Flurschäden durch Freizeitaktivitäten

Flurschäden

Die Natur genießen, Rücksicht nehmen!

Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass vermehrt Rad- und E-Bikefahrer, Mopedlenker und auch Wanderer durch die Landschaft rasen bzw. spazieren. Nicht nur auf Feldwegen und Straßen, sondern quer durch Äcker, Grünbrachen, Wiesen und Felder, im Wald abseits des Wegenetzes, und dabei erhebliche Flurschäden hinterlassen. Dabei handelt es sich nicht um Anrainerverkehr oder landwirtschaftlichem Verkehr.

Diese nicht öffentlichen Flächen haben alle einen Eigentümer, die Besitzstörung und ev. Flurschäden können einklagt werden und sind somit strafrechtlich relevant (Schadenersatzansprüchen). 

Auch die Jägerschaft weißt darauf hin, dass das Wild in der Brut- und Setzzeit gestört wird, in der die Tiere brüten beziehungsweise die Jungen zur Welt bringen, wobei die Brachflächen als Futter- und Rückzugsort dienen.

Lasst uns die Natur genießen ohne der Landwirtschaft oder den Wildtieren Schaden zuzufügen!!