Hundehaltung

Hundehaltung

Da es vermehrt zu Beschwerden über freilaufende Hunde im Ortsgebiet kommt, wird darauf hingewiesen, dass Hunde anzuleinen sind!

Wo muss der Hund angeleint werden?

An öffentlichen Orten im Ortsgebiet müssen Hunde an der Leine ODER mit Maulkorb geführt werden. Das betrifft alle Straßen, Gehsteige, Gehwege und Parks innerhalb der Ortstafeln „Ortsanfang“ und „Ortsende“ gemäß der Straßenverkehrsordnung sowie geschlossen bebaute Gebiete mit mindestens fünf Wohnhäusern. 

Leinen- UND Maulkorbpflicht besteht:

•    in öffentlichen Verkehrsmitteln

•    in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen

•    auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen

•    Bei größeren Menschenansammlungen (Personengruppen ab 50 Personen), wie zB. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanstalten während der Badesaison und bei Veranstaltungen.


Der Hund darf nur so gehalten, beaufsichtigt, verwahrt oder geführt werden, dass

•    Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden

•    Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden

•    er an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann.


Wenn der Hund älter als zwölf Wochen ist, muss man das der Hauptwohnsitzgemeinde (BürgermeisterIn oder Magistrat) binnen drei Tagen (schriftlich) melden. 

Diese Meldung muss beinhalten:

1.    Name und Adresse des Hundehalters/in

2.    Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter und Chipnummer des Hundes

3.    Name und Adresse der Person, die den Hund zuletzt gehalten hat

4.    Der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis.

5.    Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung, dass der Hund versichert ist, über mindestens 725.000 Euro.

6.    Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank nach § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz


Amtliche Hundemarken:

Hunde sind ab deren Anmeldung dauerhaft mit amtlichen Hundemarken zu kennzeichnen.

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/95653.htm


Informationstext_Oö_Hundehaltegesetz_NEU_Original_002_.pdf (0.01 MB)


Als Ergänzung dazu möchte ich Ihnen gern den Hunde-Ratgeber "Tipps für den ersten Hund & Checkliste zur Anschaffung" vorstellen. Dieser informiert darüber, was bei der Anschaffung eines Hundes zu beachten ist und befasst sich zudem mit diesen Themen:

•    Welcher Hund passt zu mir?

•    Hundehaltung: Rechtliches, Organisatorisches und Vorbereitung

•    Eingewöhnung und Bindung stärken

•    Alltag mit Hund: Beschäftigungen und Aktivitäten

Den Ratgeber finden Sie unter: https://www.c-and-a.com/at/de/shop/ratgeber-hunde